03.06.2024
Der NABU Köln hat die bisherigen Informationen der StEB zum Bau einer WEA und die Informationen des Büros Björnsen Beratende Ingenieure (BCE) zur avifaunistischen Kartierung gesichtet.
Grundsätzlich begrüßen wir die Ziele der StEB zur Klimaneutralität der Stadt Köln beizutragen und durch den Ausbau von erneuerbaren Energien den steigenden Energieverbrauch des Großklärwerks zu decken.
Ebenso begrüßen wir den Ansatz der StEB, bereits im Vorfeld des Projektes Umwelt- und Naturschutzaspekte zu untersuchen.
Lesen Sie hier die komplette Stellungnahme:
20.02.2024
Der NABU Stadtverband Köln hat eine Stellungnahme zur möglichen Fällung der Platane(n) am Bahnhof Belvedere in Köln Müngersdorf verfasst. Laut der Empfehlung des Petitionsausschusses des Landtages NRW sollen dort nun ein oder auch zwei Platanen gefällt werden, die evlt. das Gebäude unterwurzeln könnten. Die Oberbürgermeisterin will der Empfehlung des Petitionsausschusses folgen und die Stadtverwaltung soll den Weg zur Fällung freimachen. Der UNB-Beirat lehnt dieses ab, da das Denkmalgeschützte Gebäude nicht von den daneben stehenden Platanen geschädigt werden kann. Lesen Sie hier die NABU-Stellungnahme und einen Leserbrief von Jörg Siemers, UNB-Beirat.
15.05.2023
Der NABU Stadtverband Köln hat über eine öffentliche Veranstaltung der RheinEnergie von Plänen des Unternehmens erfahren, die Windkraft in Köln auszubauen.
Grundsätzlich unterstützt der NABU die Energiewende und den Ausbau erneuerbarer Energien. Wir legen Wert auf einen möglichst naturverträglichen und naturschonenden Ausbau und haben deshalb die
von der RheinEnergie benannten Flächen aus ornithologischer Sicht betrachtet und eine grobe Bewertung der Risiken für die jeweilige Avifauna erörtert.
Diese Betrachtung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient lediglich einer ersten Einschätzung aufgrund vorhandener Kenntnisse und Erfahrungen zur Avifauna in den Gebieten. In die Betrachtungen sind zum einen das Gefährdungspotential für die Kollision von Vögeln mit Windenergieanlagen (WEA) und zum anderen das Risiko der Verdrängung von Vogelarten durch Ab- bzw. Entwertung von Lebensräumen eingeflossen. Zusammengenommen bilden diese beiden Faktoren das Beeinträchtigungspotential. Lesen Sie hier die komplette Stellungnahme:
Im Nachgang zum Einleitungsbeschluss wurde nun ein westlich erweiterter Geltungsbereich der 219. FNP Änderung des Plangebiets offengelegt. Um die Realisierung der Parkstadt Süd nicht weiter zu verzögern, fordert der NABU-Köln an stattdessen die Anpassungen der Planung in folgenden Punkten:
Erhalt und Stärkung der Radialen vom Äußeren Grüngürtel bis zum Volksgarten mit einer klimawandelangepassten und biodiversitätsfördernden Planung durch gezielte Festsetzungen im Bebauungsplan (Grünbrücken, Trittsteinbiotope und dunkle Bereiche).
Keine neue Inanspruchnahme und Nutzungsänderung von Flächen durch Bebauung und Bauwerke im Sinne des §2 Abs. 1 BauO NRW im Landschaftsschutzgebiet L17.
Konsequente Berücksichtigung der Vorgaben aus der Darstellung von regionalen Grünzügen (BSLE) in der Planungspraxis.
Die Planung ist so durchzuführen – in dem vorliegenden Fall zu ändern - , dass es nicht zu einer Verschlechterung der nächtlichen Überwärmung der angrenzenden Siedlungsbereiche kommt.
Durch die weitere Fragmentierung der Freiflächen wird der Zustand des Volksgartens erheblich verschlechtert. Schon jetzt ist der Volksgarten multiplen Stresssituationen ausgesetzt (z.B. Dürre, Lichtverschmutzung, Übernutzung). Aufgrund der besonderen Empfindlichkeit und Sensibilität dieses Bereichs ist im Allgemeinen mit einer eine Verschlechterung der Ökosystemfunktionen und damit der Lebensqualität der Bevölkerung in den angrenzenden Stadtteilen Südstadt, Zollstock, Raderberg und Bayenthal gewiss.
Eine weitere Bebauung, Versiegelung und Fragmentierung von bestehenden regionalen Grünzügen, wie bei dem Bebauungsplan-Entwurf Erweiterung des RheinEnergie-Sportparks in Köln Sülz und dem Entwurf für die Änderung des Flächennutzungsplans Erweiterung des RheinEnergie-Sportparks in Köln Sülz vorgesehen, wird in den NABU Einwendungen zu den Verfahren erneut entschieden abgelehnt. Die Versiegelung der Flächen durch die Errichtung von neuen Funktionsgebäuden, Kunstrasenplätzen und weiterer Infrastruktur (Versorgungsleitungen, Zuwegung, Wendeanlagen für LKW etc.) auf einem Änderungsbereich von 24 Hektar (ha) steht im klaren Gegensatz zu den ökologischen Dienstleistungen des Landschaftsschutzgebiets LSG-5006-0023 zur Sicherung des Natur- und Wasserhaushalts, sowie dem Ausgleich des Klimas in der Metropole Köln.
Zur Anpassung an den Klimawandel ist eine nachhaltige Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, die Gleueler Wiese als kühlleistungsstarken Boden festzusetzen und nicht, wie im Entwurf vorgesehen, als Fußballplätze und Kleinspielfelder.
Der NABU spricht sich für die angemessene Berücksichtigung der ökologisch-sozialen Fak-toren aus. Nur durch die angemessene Würdigung von
• Artenvielfalt
• Anpassung an den Klimawandel
• Biotopverbund
• Boden- und Wasserhaushalt
• Gesundheit der Menschen
• und der seriösen Verfahrensbeteiligung
wird eine Stadtplanung realisiert, die ihren Zielen und Grundsätzen den Bürgern gerecht wird.
Siehe Foto und Stellungnahmen
Seit der Lärmkartierung von 2008 hat sich die Lärmbelastung der Kölner Bevölkerung durch den Verkehr nicht verbessert. Die Belastung durch Fluglärm hat sich sogar noch signifikant verschlechtert. Der Lärmaktionsplan geht nicht auf aktuelle Planungen und deren zukünftige Auswirkungen im Stadtgebiet ein.
Der vorgelegte Lärmaktionsplan lässt weitgehend wirksame Maßnahmen vermissen und berücksichtigt wesentliche Ursachen und Auswirkungen der Verlärmung der Stadt Köln nicht. Die Verbesserungen der Lärmsituation im Bereich der Schiene gehen mit einem hohen Preis für die Flora und Fauna einher, die zu einer Fragmentierung des Stadtgebiets und zum massiven Wegfall von verbindenden klimarelevanten Brach- und Biotopflächen führt.
Es ist davon auszugehen, dass statistisch weiterhin 40% Menschen im Ballungsraum Köln von gesundheitsschädlichen Lärmbelastungen betroffen sein werden.
Aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes sind die Maßnahmenempfehlungen unqualifiziert, da neben den Auswirkungen des Lärms, die Auswirkungen auf andere Schutzgüter, wie Boden, Biotopverbund, Gewässer, Luft und Klima und die Wechselwirkung mit diesen unberücksichtigt bleiben. Damit steht der Lärmaktionsplan den Zielen des gesetzlichen Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegen.
Siehe Foto und Stellungnahme
NABU NRW erteilt Regionalrat des Regierungsbezirks Köln eine Rüge für die Zustimmung zum Zielabweichungsverfahren für die ‚Erweiterung des Rheinenergiesportparks‘ im Kölner Grüngürtel. Bei seiner Landesvertreterversammlung in Krombach
verabschiedete der NABU NRW die Resolution, dem Regionalrat des Regierungsbezirks Köln eine Rüge zu erteilen. Dieser hatte am 05. Juli mehrheitlich der mangelhaften Beschlussvorlage zum Zielabweichungsverfahren zugestimmt, das den Grünzug im Kölner Grüngürtel signifikant verengt.
Auf einer Planungsfläche von 23 ha soll der Boden aufgeschüttet und mit Gebäuden sowie Kunstrasenplätzen versiegelt werden. Die geplanten Ballfangzäune und Flutlichtanlagen fragmentieren zusätzlich den Grüngürtel. Die Ökosystemleistungen von urbanemDauergrünland fallen im Planungsbereich weg, die Fläche wird der Zugänglichkeit der Bevölkerung entzogen und privatisiert.
Dem strittigen Zielabweichungsverfahren haben die Naturschutzverbände auf 16 Seiten ausdrücklich widersprochen.Das LANUV und das Umweltamt der Stadt Köln äußerten sich ebenfalls in ihren Einwendungen kritisch. Die Planung bedeutet einen Verlust von artenreichen Habitaten, versiegelt wertvollste Böden und verändert das Mikroklima nicht nur im Planungsgebiet negativ, sondern vermindert auch die Frischluftzufuhr in den angrenzenden Stadtteilen. Eine unzureichende Alternativprüfung und ein nicht nachvollziehbarer Flächentausch führe nicht zu zusätzlichen Fußballfeldern, sondern widerspreche eindeutig dem Gebot der flächensparenden Raumplanung. Zudem werde durch die 1,35 m höhergelegten Kunstrasenplätze das Landschaftsbild unwiederbringlich zerstört.
Die Landesvertreterversammlung des NABU NRWs spricht sich in seiner Resolution entschieden für die angemessene Berücksichtigung der ökologischen, klimatischen und sozialen Faktoren aus damit die Regionalplanung ihren Zielen und Grundsätzen in dem raumbedeutenden Abschnitt des Kölner Grüngürtels gerecht wird.
Links zum Thema:
Unterlage Regionalrat (TOP14 – 17 MB): https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/gremien/regionalrat/sitzungen_regionalrat/sitzung_21/14.pdf
Ankündigung Offenlage (Amtsblatt): https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf13/amtsblatt/amtsblatt_25_20190626.pdf
In einer facettenreichen Stellungnahme mit einer ergänzenden Anlage wenden sich die drei anerkannten Naturschutzverbände (BUND, NABU und LNU) entschieden gegen das Zielabweichungsverfahren, dass nun 23 Hektar (!) umfasst. Die aktuelle Planung geht weit über die Beschlusslage des Rates und der Bezirksvertretung Lindenthal hinaus und soll das bereits gebaute "Geisbockheim" nachträglich sanktionieren.
Der NABU Stadtverband Köln wendet sich entschieden gegen die Flächeninanspruchnahme durch Kunstrasenplätze auf der Gleueler Wiese. Indem bestehende Sportplätze aufgegeben werden und neue Kunstrasenplätze auf der 8,5 ha großen Gleueler Wiese gebaut werden sollen, wird ein Flächentausch vorgenommen. Es findet ein Flächentausch mit dem Ergebnis statt, dass hochwertiges Grünland und ein abgeschlossener Teilraum des äußeren Grüngürtels durch drei Kunstrasenplätze versiegelt wird. Damit entspricht die Planung, die Gegenstand des Zielabweichungsverfahrens ist nicht einer flächensparenden Siedlungsentwicklung und zerteilt einen zusammenhängenden Grünzug. Die Neuinanspruchnahme bisher unbebauter Flächen wird nicht vermieden. Die herangezogenen informelle Planungsgrundlagen zur Begründung des Zielabweichungsverfahren sind nicht geeignet die damit verbundene 209. Änderung des Flächennutzungsplanes und die beabsichtigte Zielabweichung im Regionalplan abzuleiten.
Stellungnahmen zur Gleueler Wiese
Bereits heute stellt die A57 zwischen der Anschlussstelle Köln-Chorweiler und der Anschlussstelle Dormagen eine erhebliche Barriere zwischen den großen Schutzgebieten im Kölner Norden dar. Die Gesamtheit dieser geschützten Landschaftselemente im Verbund stellt einen wesentlichen Teil des Kölner Grünsystems dar. Zusammen mit dem Chorbusch bilden die Gebiete des Worringer Buchs die unregelmäßige Verlängerung des äußeren Grüngürtels im Kölner Norden. In diesem Grünflächenverbund ist das NSG N3: Worringer Bruch als Teil des Gebietsnetzes Natura 2000 und als FFH Gebiet besonders schützenswert. Für den Erhalt der Funktionen dieser Gebiete käme es durch den Ausbau dieses Abschnittes der A57 zu einer Verschlechterung des Zustandes der großen genannten Schutzgebiete, verursacht durch den Wegfall von Habitaten, durch eine zusätzliche Barrierewirkungen, durch klimatische Veränderungen und durch Veränderungen im Wasserhaushalt.
Der NABU Stadtverband Köln hält eine weitergehende Umweltprüfung für notwendig, damit
(1) das Schutzgut Gesundheit der Bevölkerung vollumfänglich Berücksichtigung findet, damit
(2) es nicht zu einer Verschlechterung des Zustandes des Gebietsnetzes Natura 2000 der der FFH Gebiete kommen kann und damit
(3) die zusätzliche Barrierewirkung radial und zwischen den Schutzgebieten nicht verstärkt wird.
Die Verwaltung der Stadt Köln hat sich für das Labeling-Verfahren „StadtGrün naturnah“ des
Vereins "Kommunen für biologische Vielfalt e.V." beworben und die Bewerbung im Ausschus Umwelt und Grün beraten lassen.
Wir begrüßen die Öffentlichkeitskampagne „StadtGrün naturnah“ ausdrücklich, um eine naturnahe Flächengestaltung im Kölner Grünsystem und im privaten Raum zu unterstützen. Attraktive Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen in Köln zu erhalten, zu verbessern und neu zu schaffen sind gemeinsame Ziele für die sich der BUND und der NABU einsetzen.
Dazu müssen von der Stadt Köln vorgängig grundlegende Verbesserungen bei dem Grünerhalt und der -pflege zugesagt werden, bevor eine Mitarbeit in unserem Sinn zielführend sein kann.
Gemeinsam mit der BUND Kreisgruppe Köln hat der Vorstand des NABU Stadtverband Köln beschlossen, die Beteiligung an der Arbeitsgruppe für das Label „StadtGrün naturnah“ auszusetzen, bis verbindliche Zusagen für eine gesundheitsorientierte, ökologische und klimabezogene Pflege des Grünsystems im Sinne der in der Stellungnahme (anbei) vorgetragenen Anforderungen systematisch abgesichert sind.
Unsere Stellungnahme haben wir an die Frau Oberbürgermeisterin Reker und das Kölner Amt für Landschaftspflege und Grünflächen gerichtet und erwarten nun eine schriftliche Antwort darauf.
Hier geht's zur Stellungnahme:
17.09. 2018: Veraltetes Hochwasserschutzkonzept bedroht den Worringer Bruch – BUND und NABU fordern mehr natürliche Rückhalteflächen.
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln beabsichtigen das FFH und NATURA 2000 Gebiet Worringer Bruch in einen künstlichen Retentionsraum umzuwandeln. Dazu soll der Worringer Bruch auf einer 620ha großen Fläche eingedeicht werden.
Im Falle eines noch nie dagewesenen Hochwassers von 11,90m am Kölner Pegel, soll dann laut der Planung der Worringer Bruch innerhalb einer Stunde mit 700'000 Kubikmeter Wasser geflutet werden. Über fünf Polder soll eine ca. 2,5m Flutwelle mit einer Geschwindigkeit von mehr als 7 km/h in das Gebiet hereinbrechen.
Im Falle dieser Notfallflutung wäre das rheinangrenzende Naturschutzgebiet Worringer Bruch verwüstet. Die Habitate der streng geschützten Arten in dem Gebietsnetz mit hohem Schutzstatus würden durch Öffnen der Polder unmittelbar zerstört. - Diese Art der Flutung steht im Gegensatz zum Schutzgegenstand, Schutzzweck und den Entwicklungszielen der geschützten Gebiete.
Die beiden anerkannten Naturschutzverbände NABU und BUND fordern gemeinsam die veraltete Planung zurückzunehmen!
Die ursprüngliche Konzeption des Antrages aus dem Jahre 1989, die erfolgten Anpassungen im Jahr 2016 und die nun vorgestellten Änderungen im Jahr 2018 verpassen weiterhin die Chance eine ökologisch geeignete, flächensparende und zukunftsweisende Lösung aufzuzeigen. In der nun vorgestellten Änderung zum Planfeststellungsverfahren wird die im Jahr 2016 beantragte Konzeption verschärft, ohne die stattfindenden Klimaveränderungen zu berücksichtigen.
Die 80 Mio. Euro Planung basiert ausschließlich auf historischen Zahlen aus den 90ger Jahren und berücksichtigt nicht das sich ändernde Klima. Bereits heute speisen die verschwindenden Alpengletscher weniger Wasser in den Rhein. In den Mittelgebirgen wird die Wahrscheinlichkeit immer geringer, dass sich dort nennenswerte Schneemengen über den Winter ansammeln. Diese Faktoren machen die Planungen bereits heute obsolet und erfordern die Hochwasserszenarien für Köln und die Region grundsätzlich zu überdenken.
Die Planung mit den veralteten Grundlagen zielt auf ein Hochwasserereignis mit einer wiederkehrenden Wahrscheinlichkeit von länger als 200 Jahre ab (HQ200). Eine zukunftsweisende Planung würde demgegenüber auf Hochwasserwiederkehrintervallen mit geringeren Wahrscheinlichkeiten (HQ10) abzielen. Eine nachhaltigere Wirkung hat die Rückgewinnung von natürlichen Rückhalteflächen.
Die in der gemeinsamen Stellungnahme der beiden anerkannten Naturschutzverbände vom 31.07.2018 fordern NABU und BUND ein zeitgemäße Alternativplanung vorzulegen, die die Rückgewinnung von natürlichen Rückhalteflächen in den Vordergrund stellt und die Belange des Artenschutzes und die Entwicklungsziele der betroffenen Schutzgebiete berücksichtigt.
Oberbürgermeister Konrad Adenauer plante die beiden Kölner Grüngürtel – den Inneren und den Äußeren, sowie verbindende Grünzüge – vor fast hundert Jahren, heute soll Oberbürgermeisterin Henriette Reker ihm nacheifern und sie zum unantastbaren Stadtkulturerbe erklären. Das fordern 22 bisher unabhängig voneinander arbeitende Kölner Grüninitiativen und Vereine erstmals gemeinsam und in Zusammenarbeit mit dem Nabu NRW und dem Deutschen Werkbund NW, in einem offenen Brief, der heute Henriette Reker per Kurier zugestellt wurde.
„Es geht nicht nur um den Schutz einzelner Grünflächen, es geht um das große Ganze“, sagt Barbara Burg, Sprecherin der Bürgerinitiative GRÜNE LUNGE KÖLN und Initiatorin des Offenen Briefes.
Tatsächlich seien ALLE Kölner betroffen:
Die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) wurden in vielen Stadtgebieten wiederholt nicht eingehalten, was zu einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Regierungspräsidium Köln
geführt hat. Die Zahl der heißen Tage wird in Zukunft zunehmen, was aus einer Untersuchung zur „klimawandelgerechten Metropole Köln“ hervorgeht. Trotz Grüngürtel. Wie wäre es erst ohne?
„Der globale Klimawandel ist zu einer Realität geworden, in der sich Temperaturrekorde und extreme Wetterereignisse häufen. Auch im Ballungsraum Köln muß die grüne Klimaanlage für den Klimawandel
stark gemacht werden. Das erfordert den Erhalt und eine zusätzliche Vernetzung der vorhandenen Grüngürtel, der Grünflächen, der Parks, der Kleingartenanlagen, der Alleen mit großkronigen Bäumen,
sowie des sonstigen Straßenbegleitgrüns. Nur mit einer nachhaltigen Erweiterung des urbanen Grünsystems können die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, der Grundwasserhaushalt und die
stadtklimatischen Ausgleichsfunktionen für die Zukunft gesichert werden.“ sagt Anna von Mikecz, Sprecherin des NABU NRW für Ökotoxikologie
Ute Becker vom Deutschen Werkbund NW ergänzt: „Initiiert vom damaligen Oberbürgermeister Konrad Adenauer geht die Konzeption der Kölner Grüngürtel auf den genialen Stadtplaner und
Werkbund-Mitbegründer Fritz Schumacher zurück. Die Grundzüge der Ausgestaltung wurden von dem sozialreformerischen Kölner Gartendirektor Fritz Encke konzipiert. Diesen großen Persönlichkeiten
verdankt Köln sein einmaliges Grünsystem. Sie haben schon frühzeitig die heute unverändert aktuellen Aspekte des Stadtklimas und der sozialen Bedeutung von ffentlichen Grünanlagen bedacht.
Diese Werte gilt es nun zu erhalten.“
Die Kölner sollen zusammenstehen, so wie es gerade die Bürgeriniativen und Vereine tun,
und sich gemeinsam für den Erhalt der klimarelevanten und historischen Kölner Grünflächen einsetzten. Und Henriette Reker soll an Ihrer Seite stehen.
Das wünschen sich
die Erst-Unterzeichner des Offenen Briefes:
NABU NRW
DEUTSCHER WERKBUND NW
NABU KÖLN
ADFC KÖLN e.V.
RADKOMM KÖLN e.V.
NETZWERK URBANES GRÜN
BI GRÜNE LUNGE KÖLN
BI GRÜNE LUNGE RENNBAHN e.V.
BI GRÜNGÜRTEL FÜR ALLE
BIG JUNKERSDORF e.V.
BIG WEIDEN e.V.
BI INNERGRÜN EHRENFELD
BI STOPPT DEN GÜRTEL
BÜRGERVEREIN KÖLN MÜNGERSDORF e.V.
IG KÜNSTLER FÜR BICKENDORF
IMMUN – INITIATIVE MÜNGERSDORF MENSCH-UMWELT-NATUR
NEULAND e.V.
QUERBEET e.V.
NETZWERK BÜRGER für BÄUME
BIBIOS BÄUME IN BICKENDORF OSSENDORF
BIK BAUMSCHUTZ IN KÖLN
RHEWE BAUMSCHUTZ RHEINUFER ENSEN WESTHOVEN
NABIS e.V.
Kontakte für Presserückfragen:
Barbara Burg, Sprecherin der Bürgerinitiative GRÜNE LUNGE KÖLN,barbara.burg@palladium.de,+ 49 (0)160 1448489
Prof. Dr. Anna von Mikecz, Sprecherin des NABU NRW für Ökotoxikologie, anna.vonMikecz@NABU-NRW.de, +49 (0)162 7337763
Ute Becker, Landschaftsarchitektin bdla, Mitglied im Deutschen Werkbund NW landschaftsarchitektur-becker@t-online.de, +49 (0)221 862471
Naturschutz-relevante Eingriffe in den regionalen Grünzug Äusserer Grüngürtel Köln am Beispiel des 'Städtebaulichen Planungskonzepts Erweiterung des RheinEnergie Sportparks'
Der NABU spricht sich für den Erhalt der urbanen Biodiversität und im Sinne der Vorbeugung von Folgen des globalen Klimawandels für die Erweiterung der städtischen Grünflächen aus.
Das von Fritz Schumacher und Konrad Adenauer angelegte Grünsystem der Kölner Grüngürtel bildet eine optimale Basis für eine weitergehende Vernetzung der Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete sowie die Stärkung der 'Kölner Lunge'.
Eine weitere Bebauung, Versiegelung und Fragmentierung von städtischen Grünflächen, wie bei dem städtebaulichen Planungskonzept für die Erweiterung des RheinEnergie-Sportparks im Landschaftsschutzgebiet Äusserer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg vorgesehen, wird dagegen abgelehnt.
Die ausführliche Stellungnahme lesen Sie hier:
Unter dem Titel „Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz“ läuft ein Änderungsverfahren zur Flächennutzung mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Ziel des Verfahrens ist es, in den äußeren Grüngürtel im Bereich zwischen Decksteiner Weiher, Militärringstraße und Gleueler Straße ein neues Leistungszentrum zu errichten. Geplant sind Gebäude und eingezäunte Kunstrasenplätze mit Flutlicht.
Wir setzen uns für den Erhalt des Landschaftsschutzgebiets und Denkmals Äusserer Grüngürtel ein und beteiligen uns an der Erarbeitung einer naturfreundlicheren Lösung für die Erweiterungspläne des 1. FC Köln.
Der NABU-Stadtverband Köln unterstützt die „Bürgerinitiative: Grüngürtel für alle“ und ruft auf, die Petition zu unterzeichnen.
Unsere Stellungnahme an den Ausschuss für Umwelt und Grün:
Ein Beitrag auf WDR 5: Kunstrasen im Grüngürtel?
Der NABU Stadtverband Köln hält die Berücksichtigung des Tag- und Nacht Zyklus bei der Stadtplanung, das Entfernen nicht benötigter Außenbeleuchtung und den Schutz vor künstlicher Beleuchtung für einen geeigneten Ansatz, den Artenreichtum und die Lebensräume für Wildtiere in der Stadt Köln zu erhalten und zu fördern (siehe vollständige Stellungnahme).
Der NABU Stadtverband Köln schlägt daher folgende Maßnahmen vor:
urbanen Raum, insbesondere die Reduktion der Lifestyle Außenbeleuchtung;
Die ausführliche Stellungnahme des NABU Köln zur Lichtemission am Beispiel der geplanten
Außenbeleuchtung des Adenauer Weihers steht hier als pdf.Datei: